Barrierefreiheit auf Ihrer Website: Vom Pflichtprogramm zur Chance

24. März 2026UI / UX Design

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz auch für viele privatwirtschaftliche Websites. Wir erklären, was das konkret bedeutet, welche WCAG-Kriterien zu erfüllen sind und warum Barrierefreiheit auch ohne Pflicht ein gutes Investment ist.

Mit der Umsetzung des European Accessibility Act in nationales Recht ist Barrierefreiheit in Österreich kein Thema mehr für den öffentlichen Sektor allein. Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Anbieter von Produkten und Dienstleistungen — darunter E-Commerce-Shops, Banken-Apps, E-Book-Reader, Selbstbedienungsterminals — zu definierten Mindeststandards. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Was die WCAG 2.2 in der Praxis verlangt

Die Web Content Accessibility Guidelines werden in drei Level eingeteilt — A, AA, AAA. Das gesetzlich relevante Niveau ist meist AA. Die wichtigsten Prinzipien:

  • Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein. Bilder brauchen Alt-Texte, Videos Untertitel, Audio-Inhalte Transkripte.
  • Bedienbar: Alle Funktionen müssen mit der Tastatur erreichbar sein. Fokus-Indikatoren müssen sichtbar sein. Zeitlimits müssen anpassbar sein.
  • Verständlich: Sprache der Seite muss deklariert sein, Formularfehler müssen klar erklärt werden, Eingabehilfen sollten bereitstehen.
  • Robust: Inhalte müssen mit Hilfstechnologien (Screenreadern wie NVDA, JAWS, VoiceOver) zuverlässig funktionieren — das setzt sauberes, semantisches HTML voraus.

Häufige Schwachstellen in der Praxis

  • Buttons ohne Beschriftung — nur ein Icon, kein aria-label.
  • Farbkontraste unter 4,5:1 für Fließtext.
  • Formularfelder ohne <label>-Verknüpfung.
  • Modale Dialoge, die den Tastaturfokus nicht einfangen.
  • Bilder mit dekorativem Charakter, die fälschlicherweise Alt-Texte tragen.
  • “Karussells” und Slider, die nicht pausierbar sind.

Viele dieser Punkte lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben — wenn sie früh erkannt werden. Nachträgliche Korrekturen an einem fertigen Design sind teurer.

Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht lohnt

Etwa 15 % der Bevölkerung leben mit einer Form von Beeinträchtigung — temporär oder dauerhaft. Eine zugängliche Website erreicht diese Zielgruppe. Darüber hinaus profitieren alle Nutzer: Bessere Tastatur-Navigation, klarere Sprache, höhere Kontraste verbessern auch die Bedienung mit der Maus, auf dem Smartphone in der Sonne, im Lärm der U-Bahn.

Suchmaschinen lieben semantisches HTML, klare Strukturen und Alt-Texte — alles Dinge, die mit Barrierefreiheit ohnehin entstehen. Studien zeigen, dass zugängliche Sites konstant höhere Conversion-Raten erzielen.

Wir prüfen Websites nach WCAG 2.2 AA und liefern einen priorisierten Fahrplan zur Behebung. Bei Bedarf führen wir auch die Korrekturen selbst durch. Sprechen Sie uns auf einen unverbindlichen Audit an.

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